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Donnerstag, 11. März 2010
 
 
Nachrichten des Deutschen Komponistenverbandes
Die Nachrichten des Deutschen Komponisten-Verbandes.

Regionalbüros für die Kultur- und Kreativwirtschaft Drucken E-Mail
Dienstag, 2. März 2010
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu steigern, hat die Bundesregierung vor zwei Jahren die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft gestartet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes in Eschborn eröffnet. Nun sollen darüber hinaus acht Regionalbüros entstehen, die die Arbeit des Kompetenzzentrums vor Ort verankern sollen. Ihre Aufgabe wird es sein, in den Regionen individuelle Angebote aufzubauen. Dazu gehören Orientierungsberatung, Sprechtage und die regionale Vernetzung der Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft. Individuelle Gespräche ebenso wie Veranstaltungen sollen Informationen zu Markt- und Arbeitsbedingungen, kaufmännischer Professionalisierung und Fördermöglichkeiten vermitteln. Es geht auch darum, Kulturschaffenden konkrete Unterstützung für ihre kreative Arbeit anzubieten.
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Offener Brief zum Artikel „Melodien für Millionen“ im DER SPIEGEL 7/2010 Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. Februar 2010

Offener Brief zum Artikel „Melodien für Millionen“ im DER SPIEGEL 7/2010
Jörg Evers
Präsident  Deutscher Komponistenverband e.V.

Bisher glaubte ich, DER  SPIEGEL würde sich durch sorgfältig und ausgewogen recherchierte Beiträge angenehm aus der Menge oberflächlicher Berichterstatter abheben. Durch den Artikel des SPIEGEL-Autors Martin U. Müller muss ich diese Annahme leider revidieren.
Munter wird sich darin dem allzu sorg- und gedankenlosen Modesports des „GEMA-Bashings“ verschrieben und damit allerdings auch zweifelhaften Interessengruppen in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung zugearbeitet, die sich nur wenig – und das müsste selbst dem Urheber Martin U. Müller  zu denken geben –  um das Wohl und die Rechte  von Urhebern ( siehe Google-Books-Settlement )  scheren. 

Zunächst ist festzuhalten, dass die GEMA eine demokratische Selbsthilfeorganisation der Komponisten, Textdichter und Musikverleger  in Form eines wirtschaftlichen Vereins (kraft staatlicher Verleihung) ist. Der  Zweck dieses Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen seiner Satzung. Die GEMA ist der Treuhänder der ihr von den Mitgliedern übertragenen Rechte und wird von seinen Mitgliedern selber und  im Rahmen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG) vom Deutschen Patent- und Markenamt kontrolliert. Aus dieser Treuhänder-Eigenschaft ergibt sich eine besondere Sorgfaltspflicht der GEMA gegenüber der Rechtewahrnehmung am Geistigen Eigentum ihrer Mitglieder.
 Alle Änderungen der Satzung, des Berechtigungsvertrags und des Verteilungsplans bedürfen einer 2/3 Mehrheit in der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die GEMA-Mitglieder bestimmen also über ihre berufsspezifischen existentiellen Belange basis-demokratisch selber. Die GEMA-Verwaltung setzt die Mitgliederbeschlüsse und ihre sonstigen Verpflichtungen  in enger Abstimmung mit dem wiederum von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat in der alltäglichen Arbeit um. Den Mitgliedern steht es frei, Anträge zu den  Mitgliederversammlungen zu stellen und ihre Vertrauenspersonen in die entsprechenden Gremien  zu wählen bzw. diese abzuberufen.

Auf Wunsch der Mitglieder ist der Verteilungsplan der GEMA im Laufe der Zeit angesichts der immer komplexer werdenden Nutzungsstrukturen sehr ausdifferenziert worden. Die ehemals einfachen Strukturen zu Zeiten des Gründers Richard Strauss mussten  hinsichtlich der zusätzlichen technologischen Auswertungs- und Aufführungsbereiche ( z.B. Downloads, Streaming, TV-Sendung, Werbenutzungen ) ständig  erweitert werden, um der wachsenden kulturellen Vielfalt der Musiklandschaft und deren Anforderungen gerecht zu werden. Wenn also „Komponisten, Texter, Musikverlage“ über die angebliche Intransparenz, Ineffizienz und Benachteiligung stöhnen so gilt diese Klage eigentlich der zwangsläufig wachsenden Komplexität der Verwertungsvorgänge und den von ihnen, den Mitgliedern, dazu beschlossenen, nötig erachteten  Verfahrensweisen.  Ein dadurch zwischenzeitlich entstandener Reformbedarf  z.B. hinsichtlich möglicher Vereinfachungen  im GEMA-Verteilungsplan lässt sich nicht leugnen. Doch selbst diese – derzeit vom Aufsichtsrat geplanten - Änderungen müssen wiederum  zur Umsetzung das Mehrheits-Votum der Mitglieder finden.


 Die besondere Treuhandstellung der GEMA gegenüber ihren Mitgliedern erfordert natürlich überdies, dass die GEMA allen Hinweisen auf unangemeldete Nutzungen der von  ihr  verwalteten Werke nachgehen muss, notfalls auch durch entsprechende Kontrollen. Das ist keine Schikane oder Spionage, sondern gesetzmäßiger, verantwortungsvoller Umgang mit anvertrautem Eigentum.

Die Verwaltung der über 1,6 Millionen Titel geschieht derzeit unter Einsatz der modernsten, ständig weiterentwickelten EDV-Systeme, um den GEMA-Mitgliedern den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Angesichts dieser unvermindert ständig wachsenden Administrationsaufgaben zum Wohle der Urheber abwertend von einem Moloch und einem bürokratischen Kraken zu sprechen, ist einfach nur anachronistisch.


Was außerdem bei den im SPIEGEL-Artikel angeführten Klagen der Künstler, Veranstalter, Schützenvereine, Schuldirektoren, Gaststätten, Diskotheken etc. völlig übersehen wird, ist, dass nicht die GEMA einseitig einen schier unüberschaubaren Tarifkatalog erarbeitet hat, sondern dass die entsprechenden Tarifvereinbarungen gemeinsam und einvernehmlich mit den Gesamtvertragspartnern, nämlich z.B. mit der „Bundesvereinigung des Musikveranstalter“, den Tanzschulverbänden, den Kirchen etc. entwickelt wurden. Die beklagte  Ineffizienz und Intransparenz  wurde also mit den meisten Nutzerverbänden in dieser Form  so beschlossen, wie z.B. die Bemessungs-grundlagen bei Veranstaltungen nach Eintrittspreisen und Raumgrößen etc.


Dass  nun aber – wie Herr Müller schreibt –  die GEMA sich  in das „Gegenteil ihrer Gründungsidee“ (nämlich ursprünglich dem Wohle der Urheber zu dienen) verwandelt habe, ist schlicht Unsinn. Warum sollten die Urheber ihren eigenen Verein zu ihrem eigenen Unwohl gestalten wollen? 
Man kann sich darüber streiten, ob das – von den Mitgliedern derzeit noch gewollte -  kollektive Verrechnungsverfahren, nachdem die Rechteinhaber eine Ausschüttung pro Werk-Aufführung nach einem einheitlichen Punktwert erhalten , die unabhängig vom jeweiligen Inkasso für die entsprechende Veranstaltung ist,  gerecht ist oder nicht. Auf alle Fälle profitieren jene davon, die dadurch mehr von der GEMA  für ihre Werkaufführungen ausgeschüttet erhalten, als die GEMA für entsprechende  Veranstaltungen inkassiert hat.
 Das war aber auch schon zu Richard Strauss’ Zeiten so, und hat als Hintergrund den Solidargedanken, wobei  Aufführungen mit hohem Inkasso Nischenaufführungen mit niedrigem Inkasso in gewisser Weise sponsern. Ebenso unterstützt die GEMA via Wertungsverfahren insbesondere die zeitgenössische E-Musik und den Jazz, die ohne diese kulturell so bedeutsame Existenzsicherungsmaßnahme kaum überlebensfähig wären.
Wenn bei der Petition also behauptet wird: Die GEMA wird vom Kultur-Schützer zum Kultur-Vernichter , so ist das vielleicht aus dem Blickwinkel eines Veranstalters zu verstehen, der sich grundsätzlich weigert, die Musikurheber angemessen zu entlohnen ( z.B. durch Entrichtung der Mindestvergütung i.H.v. € 17,28  netto  bei Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von bis zu € 1,-- in Veranstaltungsräumen bis zu 100 qm unter Berücksichtigung des Gesamtvertragsnachlasses von 20% ), aus Sicht jener aber, die um die kulturell so bedeutsam fördernde, Urheber-Existenz-sichernde Funktion der GEMA wissen, ist diese Behauptung völlig abwegig.

Die Aufgabe der GEMA ist es u.a., für eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder zu sorgen. Es ist nicht ihre Aufgabe, den Konsumenten bzw. Anbieterplattformen  gratis  einen ungehinderten Zugang zum Weltrepertoire zu verschaffen, indem die Rechte der Urheber verschleudert werden. Es mögen auch noch so viele Aktivisten erbost sein, weil sie sich nicht  zum Nulltarif  mit dem geistigen Eigentum der Urheber eindecken können. Es ist hingegen der GEMA hoch anzurechnen, dass sie für eine gerechte Entlohnung  der Urheber in der Tarifauseinandersetzung mit dem Internetgiganten Google /You Tube kämpft  und hier keinem Streit aus dem Weg geht.
Die Darstellung im SPIEGEL suggeriert jedoch, dass allein die GEMA es verschuldet habe, dass mit YouTube skandalöserweise kein weiterer Vertragsabschluss  erreicht werden konnte.
Man kann bloß hoffen, dass der Autor Müller nicht irgendwann einmal die solidarische Hilfeseiner Urheberkollegen aus dem Musikbereich zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen gegenüber Google benötigt.

Wenn es Politikern/innen zunehmend lästig ist, dass sich veranstaltende Institutionen bei ihnen ständig darüber beschweren, dass sie an die GEMA Gebühren für die Werknutzungen der Urheber zahlen müssen, so haben solche Politiker/innen eigentlich sträflicherweise die Chance zur Überzeugungsarbeit vertan , nachdrücklich klarzustellen, dass diese Gebühren für die Urheber oft die einzigen Existenz sichernden Einnahmequellen für deren Schaffen darstellen und somit die Musikkultur am Leben erhalten. Die sich über die GEMA beschwerenden Veranstalter kämen andrerseits ja auch nicht auf die Idee, Zahlungen an die Lieferanten von Strom, Wasser, Verpflegung, Transportleistungen etc. zu verweigern.
Stattdessen wird eifrig auf die GEMA eingedroschen, ohne zu erkennen, dass hinter der GEMA schöpferische Menschen einen immer härteren Überlebenskampf ausfechten müssen, angesichts eines immer mehr um sich greifenden Ausverkaufs der Würdigung schöpferischer Leistungen. Herr Martin U. Müller hat sich mit seinem Beitrag für diesen Ausverkauf ebenfalls verdient gemacht.

Der im SPIEGEL-Artikel am Schluss angeführte hanebüchene Vergleich  bzgl. der Mitbestimmungsrechte der 60.000  angeschlossenen  und   außerordentlichen Mitglieder (wobei 30.000 Mitglieder im Jahr 2007 Aufkommen von unter € 25.56 haben) gegenüber den 3.200 ordentlichen Mitgliedern (die 2007 ein Durchschnittsaufkommen von € 69.000,-- hatten) geht  vollends an der Realität vorbei:
Dies wäre wie ein Land, in dem 60.000 Menschen Steuer zahlen, aber nur für 3.200 Straßen und Schulen gebaut werden.

Der tatsächliche Sachverhalt ist genau  umgekehrt: nämlich, dass die 3.200 ordentlichen Mitglieder 2007 allein 64,71 % des Gesamtaufkommens der GEMA  erwirtschaftet haben, und somit durch ihre GEMA-Kommissions-Abzüge und die 10%igen Abzüge für kulturelle und soziale Zwecke den größten Teil zum Bau der Straßen und Schulen beigetragen haben, die von den 60.000 ausgiebig mitgenutzt werden.

Jörg Evers

Komponist

Präsident
Deutscher Komponistenverband e.V.

Verbandsadresse:
Deutscher Komponistenverband e.V.
Kadettenweg 80 b
D-12205 Berlin
Tel: 030/843105-80
Fax: 030/843105-82
e-mail:
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Privatadresse:
Jörg Evers
Bacherner Weg 48 (Villa Egk)
82266 Inning am Ammersee
Tel: 08143/444267
Tel: 089/9504416 ( Büro Eversongs GmbH)
Fax: 089/9503057
Mobil: 0162/9401333
e-mail:
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weitere Leserbriefe:

Leserbrief Michael Sell.pdf

Leserbrief Andreas Weidinger.pdf

Leserbrief Hartmut Kiesewetter.pdf

Leserbrief Kristian Schultze.pdf

Leserbrief - Martin Buntrock.pdf

Leserbrief - Peter Seiler.pdf

Leserbrief - Prof. Karl Heinz Wahren.pdf

Leserbrief Hans P. Stöer.pdf

Leserbrief Hans Deimel.pdf

Leserbrief Harald Banter.pdf

 
Antwortschreiben des Kulturstaatsministers Drucken E-Mail
Sonntag, 17. Januar 2010
Mit einem Schreiben an den Deutschen Komponistenverband (DKV) hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, auf einen Brief des Verbandes vom 19. November geantwortet.

In seinem Brief hatte der der DKV dem Staatsminister für die klaren Aussagen in seinem Beitrag zur Regierungserklärung im Bundestag gedankt. Insbesondere hatten DKV-Präsident Jörg Evers und Vizepräsident Lothar Voigtländer die von Neumann genannten Schwerpunkte in der zukünftigen Kulturpolitik der Regierungskoalition begrüßt. Dabei hatten sie insbesondere das Engagement für die Beibehaltung der Künstlersozialversicherung sowie das Versprechen des Staatsminister hervorgehoben, sich für die Belange der Urheber und für die Sicherung des Urheberrechts einsetzen. Dabei hatten sie explizit auf die Problematik hingewiesen, die sich aktuell auf europäischer Ebene im Bereich der Online-Verwertung von Musik stellt.

In seinem Antwortschreiben begrüßt Bernd Neumann das umfassende Engagement des Komponistenverbandes zu den Themenfeldern seines Ressorts. Insbesondere die Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Online-Verwertung von Musik möchte der Staatsminister weiter vorantreiben. Sowohl er selbst als auch die Bundesregierung, so Neumann, hätten die EU-Kommission bereits mehrfach aufgefordert, einen Rechtsrahmen für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften auf europäischer Ebene zu schaffen.

Aber auch darüber hinaus, so Neumann, werde er sich in der aktuellen Legislaturperiode „für die Existenzsicherung der Urheber durch ein starkes Urheberrecht einsetzen“. Für „lebensnahe Lösungen“ sei der Dialog mit den Interessenträgern im kulturellen Sektor sehr wichtig.

 
Einigung zwischen GEMA und Veranstaltern Drucken E-Mail
Donnerstag, 14. Januar 2010
Nach langen und zähen Verhandlungen hat sich die GEMA mit den Veranstalterverbänden, dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) und dem Verband der deutschen Konzertdirektionen (VDKD), auf einen neuen Tarif geeinigt. Im Wesentlichen sind die Verhandlungspartner auf den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Marken- und Patentamtes eingegangen, die angerufen worden war, weil sich die Seiten nicht einigen konnten. Gegen die von der GEMA initiierten Tarifsteigerungen hatten sich die Veranstalter zunächst vehement gewehrt.
Harald Heker, GEMA-Vorstandschef, begrüßte das Ergebnis. Mit der Einigung „insbesondere der deutlichen Erhöhung der Vergütungssätze im Bereich der mittleren und großen Veranstaltungen“, sei die GEMA „durchaus zufrieden“. Das neue Vergütungsmodell werde dem Stellenwert der Urheber im Veranstaltungsbereich gerechter, so Heker.
Bei der Frage der Vergütung für kleine Veranstaltungen (bis 2.000 Besucher) hat die GEMA der geringeren Steigerung der Vergütungssätze auf 5 Prozent der Einnahmen zugestimmt.
Die Pressemitteilung der GEMA zur Einigung mit den Veranstaltern lesen Sie hier.
 
ARTMUSFAIR 2009 verabschiedete Deklaration für die Zukunft zeitgenössischen Musikschaffens Drucken E-Mail
Dienstag, 5. Januar 2010

ARTMUSFAIR 2009 verabschiedet Deklaration für die Zukunft zeitgenössischen Musikschaffens in Europa

Zum zweiten Mal fand mit der vom European Composers' Forum (ECF), dem Netzwerk der E-Musikkomponisten, initiierten “ARTMUSFAIR” die neue europäische Fachmesse für KomponistInnen, MusikerInnen, Musik-Verlage, Labels, Veranstalter, Ensemblemanager und viele weitere Akteure der zeitgenössischen Musiklandschaft  statt. Mehr als 200 TeilnehmerInnen kamen aus allen Regionen Europas vom 29. Oktober bis 01. November 2009 nach Glasgow, um gemeinsam die Zukunft zeitgenössischen Musikschaffens zu gestalten.

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