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Offener Brief zum Artikel „Melodien für Millionen“ im DER SPIEGEL 7/2010 Jörg Evers Präsident Deutscher Komponistenverband e.V. Bisher glaubte ich, DER SPIEGEL würde sich durch sorgfältig und ausgewogen recherchierte Beiträge angenehm aus der Menge oberflächlicher Berichterstatter abheben. Durch den Artikel des SPIEGEL-Autors Martin U. Müller muss ich diese Annahme leider revidieren. Munter wird sich darin dem allzu sorg- und gedankenlosen Modesports des „GEMA-Bashings“ verschrieben und damit allerdings auch zweifelhaften Interessengruppen in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung zugearbeitet, die sich nur wenig – und das müsste selbst dem Urheber Martin U. Müller zu denken geben – um das Wohl und die Rechte von Urhebern ( siehe Google-Books-Settlement ) scheren. Zunächst ist festzuhalten, dass die GEMA eine demokratische Selbsthilfeorganisation der Komponisten, Textdichter und Musikverleger in Form eines wirtschaftlichen Vereins (kraft staatlicher Verleihung) ist. Der Zweck dieses Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen seiner Satzung. Die GEMA ist der Treuhänder der ihr von den Mitgliedern übertragenen Rechte und wird von seinen Mitgliedern selber und im Rahmen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG) vom Deutschen Patent- und Markenamt kontrolliert. Aus dieser Treuhänder-Eigenschaft ergibt sich eine besondere Sorgfaltspflicht der GEMA gegenüber der Rechtewahrnehmung am Geistigen Eigentum ihrer Mitglieder. Alle Änderungen der Satzung, des Berechtigungsvertrags und des Verteilungsplans bedürfen einer 2/3 Mehrheit in der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die GEMA-Mitglieder bestimmen also über ihre berufsspezifischen existentiellen Belange basis-demokratisch selber. Die GEMA-Verwaltung setzt die Mitgliederbeschlüsse und ihre sonstigen Verpflichtungen in enger Abstimmung mit dem wiederum von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat in der alltäglichen Arbeit um. Den Mitgliedern steht es frei, Anträge zu den Mitgliederversammlungen zu stellen und ihre Vertrauenspersonen in die entsprechenden Gremien zu wählen bzw. diese abzuberufen. Auf Wunsch der Mitglieder ist der Verteilungsplan der GEMA im Laufe der Zeit angesichts der immer komplexer werdenden Nutzungsstrukturen sehr ausdifferenziert worden. Die ehemals einfachen Strukturen zu Zeiten des Gründers Richard Strauss mussten hinsichtlich der zusätzlichen technologischen Auswertungs- und Aufführungsbereiche ( z.B. Downloads, Streaming, TV-Sendung, Werbenutzungen ) ständig erweitert werden, um der wachsenden kulturellen Vielfalt der Musiklandschaft und deren Anforderungen gerecht zu werden. Wenn also „Komponisten, Texter, Musikverlage“ über die angebliche Intransparenz, Ineffizienz und Benachteiligung stöhnen so gilt diese Klage eigentlich der zwangsläufig wachsenden Komplexität der Verwertungsvorgänge und den von ihnen, den Mitgliedern, dazu beschlossenen, nötig erachteten Verfahrensweisen. Ein dadurch zwischenzeitlich entstandener Reformbedarf z.B. hinsichtlich möglicher Vereinfachungen im GEMA-Verteilungsplan lässt sich nicht leugnen. Doch selbst diese – derzeit vom Aufsichtsrat geplanten - Änderungen müssen wiederum zur Umsetzung das Mehrheits-Votum der Mitglieder finden. Die besondere Treuhandstellung der GEMA gegenüber ihren Mitgliedern erfordert natürlich überdies, dass die GEMA allen Hinweisen auf unangemeldete Nutzungen der von ihr verwalteten Werke nachgehen muss, notfalls auch durch entsprechende Kontrollen. Das ist keine Schikane oder Spionage, sondern gesetzmäßiger, verantwortungsvoller Umgang mit anvertrautem Eigentum.
Die Verwaltung der über 1,6 Millionen Titel geschieht derzeit unter Einsatz der modernsten, ständig weiterentwickelten EDV-Systeme, um den GEMA-Mitgliedern den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Angesichts dieser unvermindert ständig wachsenden Administrationsaufgaben zum Wohle der Urheber abwertend von einem Moloch und einem bürokratischen Kraken zu sprechen, ist einfach nur anachronistisch. Was außerdem bei den im SPIEGEL-Artikel angeführten Klagen der Künstler, Veranstalter, Schützenvereine, Schuldirektoren, Gaststätten, Diskotheken etc. völlig übersehen wird, ist, dass nicht die GEMA einseitig einen schier unüberschaubaren Tarifkatalog erarbeitet hat, sondern dass die entsprechenden Tarifvereinbarungen gemeinsam und einvernehmlich mit den Gesamtvertragspartnern, nämlich z.B. mit der „Bundesvereinigung des Musikveranstalter“, den Tanzschulverbänden, den Kirchen etc. entwickelt wurden. Die beklagte Ineffizienz und Intransparenz wurde also mit den meisten Nutzerverbänden in dieser Form so beschlossen, wie z.B. die Bemessungs-grundlagen bei Veranstaltungen nach Eintrittspreisen und Raumgrößen etc.
Dass nun aber – wie Herr Müller schreibt – die GEMA sich in das „Gegenteil ihrer Gründungsidee“ (nämlich ursprünglich dem Wohle der Urheber zu dienen) verwandelt habe, ist schlicht Unsinn. Warum sollten die Urheber ihren eigenen Verein zu ihrem eigenen Unwohl gestalten wollen? Man kann sich darüber streiten, ob das – von den Mitgliedern derzeit noch gewollte - kollektive Verrechnungsverfahren, nachdem die Rechteinhaber eine Ausschüttung pro Werk-Aufführung nach einem einheitlichen Punktwert erhalten , die unabhängig vom jeweiligen Inkasso für die entsprechende Veranstaltung ist, gerecht ist oder nicht. Auf alle Fälle profitieren jene davon, die dadurch mehr von der GEMA für ihre Werkaufführungen ausgeschüttet erhalten, als die GEMA für entsprechende Veranstaltungen inkassiert hat. Das war aber auch schon zu Richard Strauss’ Zeiten so, und hat als Hintergrund den Solidargedanken, wobei Aufführungen mit hohem Inkasso Nischenaufführungen mit niedrigem Inkasso in gewisser Weise sponsern. Ebenso unterstützt die GEMA via Wertungsverfahren insbesondere die zeitgenössische E-Musik und den Jazz, die ohne diese kulturell so bedeutsame Existenzsicherungsmaßnahme kaum überlebensfähig wären. Wenn bei der Petition also behauptet wird: Die GEMA wird vom Kultur-Schützer zum Kultur-Vernichter , so ist das vielleicht aus dem Blickwinkel eines Veranstalters zu verstehen, der sich grundsätzlich weigert, die Musikurheber angemessen zu entlohnen ( z.B. durch Entrichtung der Mindestvergütung i.H.v. € 17,28 netto bei Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von bis zu € 1,-- in Veranstaltungsräumen bis zu 100 qm unter Berücksichtigung des Gesamtvertragsnachlasses von 20% ), aus Sicht jener aber, die um die kulturell so bedeutsam fördernde, Urheber-Existenz-sichernde Funktion der GEMA wissen, ist diese Behauptung völlig abwegig.
Die Aufgabe der GEMA ist es u.a., für eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder zu sorgen. Es ist nicht ihre Aufgabe, den Konsumenten bzw. Anbieterplattformen gratis einen ungehinderten Zugang zum Weltrepertoire zu verschaffen, indem die Rechte der Urheber verschleudert werden. Es mögen auch noch so viele Aktivisten erbost sein, weil sie sich nicht zum Nulltarif mit dem geistigen Eigentum der Urheber eindecken können. Es ist hingegen der GEMA hoch anzurechnen, dass sie für eine gerechte Entlohnung der Urheber in der Tarifauseinandersetzung mit dem Internetgiganten Google /You Tube kämpft und hier keinem Streit aus dem Weg geht. Die Darstellung im SPIEGEL suggeriert jedoch, dass allein die GEMA es verschuldet habe, dass mit YouTube skandalöserweise kein weiterer Vertragsabschluss erreicht werden konnte. Man kann bloß hoffen, dass der Autor Müller nicht irgendwann einmal die solidarische Hilfeseiner Urheberkollegen aus dem Musikbereich zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen gegenüber Google benötigt. Wenn es Politikern/innen zunehmend lästig ist, dass sich veranstaltende Institutionen bei ihnen ständig darüber beschweren, dass sie an die GEMA Gebühren für die Werknutzungen der Urheber zahlen müssen, so haben solche Politiker/innen eigentlich sträflicherweise die Chance zur Überzeugungsarbeit vertan , nachdrücklich klarzustellen, dass diese Gebühren für die Urheber oft die einzigen Existenz sichernden Einnahmequellen für deren Schaffen darstellen und somit die Musikkultur am Leben erhalten. Die sich über die GEMA beschwerenden Veranstalter kämen andrerseits ja auch nicht auf die Idee, Zahlungen an die Lieferanten von Strom, Wasser, Verpflegung, Transportleistungen etc. zu verweigern. Stattdessen wird eifrig auf die GEMA eingedroschen, ohne zu erkennen, dass hinter der GEMA schöpferische Menschen einen immer härteren Überlebenskampf ausfechten müssen, angesichts eines immer mehr um sich greifenden Ausverkaufs der Würdigung schöpferischer Leistungen. Herr Martin U. Müller hat sich mit seinem Beitrag für diesen Ausverkauf ebenfalls verdient gemacht. Der im SPIEGEL-Artikel am Schluss angeführte hanebüchene Vergleich bzgl. der Mitbestimmungsrechte der 60.000 angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder (wobei 30.000 Mitglieder im Jahr 2007 Aufkommen von unter € 25.56 haben) gegenüber den 3.200 ordentlichen Mitgliedern (die 2007 ein Durchschnittsaufkommen von € 69.000,-- hatten) geht vollends an der Realität vorbei: Dies wäre wie ein Land, in dem 60.000 Menschen Steuer zahlen, aber nur für 3.200 Straßen und Schulen gebaut werden. Der tatsächliche Sachverhalt ist genau umgekehrt: nämlich, dass die 3.200 ordentlichen Mitglieder 2007 allein 64,71 % des Gesamtaufkommens der GEMA erwirtschaftet haben, und somit durch ihre GEMA-Kommissions-Abzüge und die 10%igen Abzüge für kulturelle und soziale Zwecke den größten Teil zum Bau der Straßen und Schulen beigetragen haben, die von den 60.000 ausgiebig mitgenutzt werden. Jörg Evers Komponist Präsident Deutscher Komponistenverband e.V. Verbandsadresse: Deutscher Komponistenverband e.V. Kadettenweg 80 b D-12205 Berlin Tel: 030/843105-80 Fax: 030/843105-82 e-mail:
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