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Freitag, 10. September 2010
 
 
Wahlprüfsteine des Deutschen Kulturrates Drucken E-Mail

Klare Fragen, klare Antworten

Olaf Zimmermann und Gabi Schulz

Zur diesjährigen Bundestagswahl hat der Deutsche Kulturrat wie bereits zu den Bundestagswahlen 1994, 1998 und 2002 sowie zur Wahl des Europäischen Parlaments 2004 Fragen an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gerichtet. Wenn auch die Bundestagswahl inzwischen stattgefunden hat: An ihren Antworten werden die Parteien in der kommenden Legislaturperiode zu messen sein. Insgesamt 29 Fragen wurden in sieben Fragenkomplexen den Parteien vorgelegt. Die Fragen stammen aus den Themenbereichen:

I.Kulturpolitik auf bundespolitischer Ebene
II. Kultur- und Medienpolitik im internationalen Kontext
III.Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
IV.Steuerpolitik
V.Urheberrechtspolitik
VI.Kulturelle Bildung
VII.Bürgerschaftliches Engagement

Die Antworten der Parteien auf die Fragen des Deutschen Kulturrates sollen im Folgenden kurz vorgestellt sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden. Die CDU und die CSU haben die Fragen gemeinsam beantwortet.

Vor die Beantwortung der Fragen haben die CDU/CSU und die Linkspartei.PDS eine Vorbemerkung gestellt, in der das jeweilige Verständnis von Kulturpolitik erläutert wird. CDU/CSU machen dabei deutlich, dass sie „Kultur stärker im Bewusstsein der Menschen“ verankern wollen. Sie sehen daher ein Missverhältnis zwischen den vom Deutschen Kulturrat gestellten Fragen – so u.a. nach möglichen Ressortzuschnitten – und der Arbeit der Millionen Menschen im Kulturbereich. Die Union resümiert ihr kulturpolitisches Verständnis folgendermaßen: „Ziel der Kulturpolitik der Union ist mehr Kultur, nicht mehr Politik“. Die Linkspartei.PDS unterstreicht, dass Kulturpolitik für sie einen wichtigen Stellenwert hat und darauf abzielen muss, im Sinne von Gesellschaftspolitik zur Teilhabe aller an Bildung und Kultur beizutragen. Die Linkspartei.PDS will an parlamentarische Initiativen aus der 14. Legislaturperiode – also der vorletzten Legislaturperiode –, in der sie in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten war, anknüpfen.

Alle immer einer Meinung

Zu den weit verbreiteten – und von Kulturpolitikern im Deutschen Bundestag auch immer wieder genährten – Vorurteilen gehört, dass die Kulturpolitiker sich meistenteils einig sind und es daher in erster Linie sehr oft darum geht, sich gegenüber den anderen Ressortpolitikern durchzusetzen. Dass dieses ein Vorurteil ist, zeigen die Antworten auf die Fragen des Deutschen Kulturrates zur Bundestagswahl 2005. Auf nur drei der gestellten 29 Fragen wurde einmütig geantwortet: so wollen alle Parteien am Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags festhalten, alle wollen nach einer Verabschiedung der Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt durch die UNESCO diese schnell im Deutschen Bundestag ratifizieren und alle unterstreichen die Bedeutung der kulturellen Bildung.

Demgegenüber sind selbst bei der Frage, die noch vor einigen Wochen als unstreitig erschien, nämlich der erneuten Einsetzung einer Enquete- Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ bereits Unterschiede erkennbar. Die Enquete-Kommission hat einen erheblichen Teil ihrer Arbeit bereits geleistet. Es haben sich daher kurz nach Bekanntwerden der geplanten Neuwahlen alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien für die Wiedereinsetzung der Enquete-Kommission ausgesprochen, damit die geleistete Bestandsaufnahme der Enquete-Kommission zu konkreten Handlungsempfehlungen geführt werden kann. Auch Spitzenpolitiker wie die Vorsitzende der CDU und Kanzlerkandidatin der Union Angela Merkel oder Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) haben sich dafür stark gemacht, eine erneute Enquete-Kommission einzuberufen. In ihren Antworten auf die Frage des Deutschen Kulturrates nach einer erneuten Einsetzung der Enquete- Kommission haben Bündnis 90/Die Grünen, die Linkspartei.PDS, die FDP und die SPD sich eindeutig für eine Fortführung der Arbeit der Enquete- Kommission ausgesprochen, wohingegen die Union dieses noch prüfen will. Nun ist es unbestreitbar Aufgabe des nächsten Deutschen Bundestags darüber zu entscheiden, ob erneut eine Enquete-Kommission Kultur eingesetzt wird, dennoch ist das Votum der Parteien in den Wahlprüfsteinen bereits ein Signal, ob diese Einsetzung erfolgen soll oder nicht.

Ebenfalls prüfen will die Union, ob Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden soll. Die laufende Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ hatte die Empfehlung, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern, einstimmig verabschiedet und den Diskussionsprozess einschließlich verfassungsrechtlicher Einschätzungen sowie eines Vergleichs mit europäischen Nachbarstaaten in ihrem Zwischenbericht dargelegt. Bis auf die Union sprechen sich die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz aus. Dabei wird auch deutlich gemacht, dass aus dem Staatsziel Kultur keine Förderansprüche abgeleitet werden können. Das Staatsziel Kultur wird als Ausdruck des Selbstverständnisses der Bundesrepublik als Kulturstaat angesehen.

Vage bleibt bei der Union ebenfalls, wie nach einem möglichen Sieg bei der Bundestagwahl die Verantwortung für Kulturpolitik im Bundeskabinett aussehen soll. Sie spricht lediglich von einer personell herausgehobenen Verantwortung. Ebenso unklar bleiben Bündnis 90/Die Grünen, die lediglich aussagen, dass sich das Amt bewährt hat aber keinen Blick in die Zukunft wagen. Demgegenüber sprechen sich Die Linkspartei. PDS, die FDP und die SPD für das Amt eines Bundeskulturministers aus. Die SPD plädiert dafür, die Auswärtige Kulturpolitik diesem Bundeskulturminister zu zuordnen.

Hinsichtlich der Bildungspolitik vertritt die Union ebenfalls eine Einzelmeinung. Sie sagt klipp und klar, dass sie die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung, mithin ein wichtiges Standbein der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), nicht fortführen will. Bildungsplanung soll künftig alleine in die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz und damit der Länder fallen. Bündnis 90/Die Grünen nähern sich dieser Position an, wenn sie auf die Frage antworten, dass sie in der Bildungspolitik vor allem die lokale Ebene in der Verantwortung sehen. Im Gegensatz dazu bekennen sich Die Linkspartei.PDS, die FDP und die SPD zur bildungspolitischen Verantwortung des Bundes und zum Zusammenwirken von Bund und Ländern im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). Die SPD plant den Förderschwerpunkt kulturelle Bildung bei der BLK zu stärken.

Hinsichtlich der Bundesstiftung Baukultur, deren Errichtung in der zu Ende gehenden 15. Legislaturperiode am Einspruch von Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder gescheitert ist, sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen, Die Linkspartei, die FDP und die SPD für Errichtung der Stiftung aus. Die Union erinnert daran, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bundesstiftung Baukultur ausgesprochen hat, lässt aber offen, ob sie in der Zukunft bei dieser Entscheidung bleiben wird.

Die Kulturverträglichkeitsprüfung von Gesetzen wird von allen Parteien als wichtig erachtet. Die Linkspartei.PDS, die FDP und die SPD verweisen auf die bestehende Praxis, die sie als bewährt ansehen. Die Union kritisiert, dass es sich bei der bestehenden Kulturverträglichkeitsprüfung lediglich um eine Ressortabstimmung handelt, macht aber keine Vorschläge wie das Instrument weiterentwickelt und gestärkt werden soll.

Insgesamt ist mit Blick auf die Strukturfragen zur Bundeskulturpolitik festzustellen, dass die Union sich teilweise verhaltener als die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien positioniert, teilweise einem Erhalt der bestehenden bundespolitischen Kompetenz wie zum Beispiel bei der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern eine Absage erteilt. Hier scheint größere Rücksicht auf die besonders selbstbewusst auftretenden unionsgeführten Länder genommen zu werden. Demzufolge wird die kulturpolitische Verantwortung des Bundes nicht so deutlich dargestellt. Wie sich diese Zurückhaltung bei einem möglichen Regierungswechsel auswirken wird, ob es tatsächlich zu einem Rückzug des Bundes zum Beispiel aus bildungspolitischen Fragen kommen wird, bleibt abzuwarten.

Gestaltung der Rahmenbedingungen

Die vornehmliche Aufgabe der Bundeskulturpolitik besteht darin, die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu gestalten. Das Steuerrecht, das Urheberrecht und das Sozialversicherungsrecht sind originäres Bundesrecht. Die so genannte Kulturhoheit der Länder wird also nicht tangiert, wenn der Bund in diesen Politikfeldern seinen kulturpolitischen Gestaltungsaufgaben nachkommt.

Sehr erfreulich ist es, dass sich alle Parteien für den Erhalt der bestehenden Umsatzsteuerermäßigungen und -befreiungen ausgesprochen haben. Das heißt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Bücher, Zeitungen, Bildende Kunst usw. scheint nicht in Gefahr zu sein. Die SPD will sich zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für eine Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Tonträger, künstlerische Fotografie usw. einsetzen. Hier sind vor einer möglichen nationalen Regelung europarechtliche Regelungen erforderlich. Das klare Votum für die bestehenden Umsatzsteuerbefreiungen beziehungsweise -ermäßigungen ist besonders von der Union wichtig, da hier eine Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes geplant ist. Offenheit besteht bei allen Parteien für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Die SPD hat hierfür konkreten Handlungsbedarf benannt.

Breiten Raum nehmen die Antworten zum Urheberrecht ein. Hier sind wiederum deutliche Unterschiede erkennbar. Bündnis 90/Die Grünen plädieren eindeutig dafür, die Rechte der Verbraucher und der Wissenschaft sowie der Bibliotheken zu stärken. Das heißt bestehende Beschränkungen des digitalen Angebots von Inhalten sollen überprüft und abgeschafft werden. Im Mittelpunkt der urheberrechtlichen Ausführungen von Bündnis 90/Die Grünen stehen nicht die Urheber und Rechteinhaber sondern die Verbraucher sowie Bildung und Wissenschaft. Das heißt das Urheberrecht als Recht, um die Urheber und die Rechteinhaber – also die Verlage, Tonträgerhersteller und andere Verwerter – zu schützen und ihnen einen ökonomischen Ertrag aus der Verwertung der kreativen Leistungen zu ermöglichen, soll deutlich verschoben werden zu Gunsten der Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke. Die Position der Urheber und Rechteinhaber wird mithin geschwächt. Da der urheberrechtliche Teil in der Antwort von Bündnis 90/Die Grünen breiten Raum einnimmt und einem Paradigmenwechsel in der Urheberrechtspolitik nahe kommt, ist diesem Politikfeld besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die genau gegenteilige Position zu Bündnis 90/Die Grünen nimmt Die Linkspartei.PDS ein. Hier stehen die Urheber im Mittelpunkt der Antworten. Es wird daher eine stärkere Durchsetzung des Urhebervertragsrechts, die Einführung von Ausstellungsvergütungen und die Einführung des Künstlergemeinschaftsrechts gefordert. Für einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Urhebern, Rechteinhabern und den Anforderungen der Wissensgesellschaft setzt sich die SPD ein. Sie sieht ebenfalls Handlungsbedarf zur Stärkung der urheberrechtlichen Position Bildender Künstler und will Ausstellungsvergütungen einführen. Sehr klar macht die SPD, dass hinsichtlich der Vergütung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke die Pauschalvergütung nach wie vor eine wesentliche Rolle spielt, da die Digital-Right-Management-Syteme (DRM-Systeme) hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen und mit Blick auf die Übertragungssicherheit noch nicht ausgereift sind. Die Union und die FDP plädieren demgegenüber für eine Stärkung der DRM-Systeme. Die Pauschalvergütung soll nur noch begrenzt gelten.

Mit Blick auf die gesetzlichen Vergütungssätze fordert Die Linkspartei. PDS eine Erhöhung der geltenden Sätze, deren Höhe bereits 1988 – also vor nunmehr 17 Jahren – als unzureichend angesehen wurde. Bündnis 90/Die Grünen plädieren dafür, dass künftig die Vergütungssätze zwischen den Branchenverbänden und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Dieses entspricht dem Vorschlag im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum so genannten Korb II Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Dieser Vorschlag wurde von den beteiligten Parteien bereits im November 2004 auf einem Symposion des Instituts für Urheberrecht als nicht zielführend abgelehnt. Weiter fordert Bündnis 90/Die Grünen, dass Verbrauchsmaterialien künftig in die Pauschalvergütung einbezogen werden. Damit soll der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass beispielsweise Drucker – auf denen eine Abgabe liegt – immer billiger werden und das eigentliche „Geschäft“ mit den wesentlich teureren nicht abgabebelegten Druckerpatronen gemacht wird. Die Union macht klipp und klar deutlich, dass aus ihrer Sicht die Höhe der Abgabesätze sich an den wirtschaftlichen Realitäten orientieren muss und daher die Urheberrechtsabgabe nicht dazu führen darf, Geräte im Ausland zu beschaffen. Die FDP spricht sich ebenfalls dafür aus, die Urheberrechtsabgabe den wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und macht sich an dieser Stelle für die DRM-Systeme stark. Demgegenüber hält die SPD die Anhebung der Vergütungssätze allgemein für wünschenswert und will das Verfahren von deren Festlegung von einem gesetzlichen in ein Verordnungsverfahren umändern. Alle Parteien sprechen sich einmütig für die Künstlersozialversicherung aus und stellen ihre kultur- und sozialpolitische Bedeutung heraus. Bis auf Die Linkspartei.PDS will keine Partei den Bundeszuschuss erhöhen. Priorität hat für die Parteien die bessere Erfassung der Verwerter und – bis auf die Linkspartei.PDS – die bessere Überwachung der Versicherten. Ebenso wollen alle Parteien das Krankenversicherungssystem ändern. Das Spektrum reicht von den geplanten Modellen einer Bürgerversicherung bis hin zur vollständigen Umstellung auf die private Krankenversicherung. Es wird von allen versichert, dass bei einer möglichen Umstellung die Künstlersozialversicherung entweder erhalten bleibt, integriert wird oder die Versicherten ansonsten nicht schlechter gestellt werden.

Kulturpolitik im internationalen Kontext

Kulturpolitik ist längst keine nationale Angelegenheit mehr. Die Bestrebungen den EU-Binnenmarkt und den Welthandel weiter zu liberalisieren, wirken sich auch auf den Kulturbereich aus. In diesem Zusammenhang standen Fragen nach Ausnahmeregelungen für den Kultur- und Medienbereich von der EUDienstleistungsrichtlinie und dem GATS-Abkommen.

Eine klare Position nehmen hierzu Bündnis 90/Die Grünen, Die Linkspartei und die SPD ein. Sie unterstreichen den Doppelcharakter von Kultur als Kultur- und als Wirtschaftsgut und plädieren für eindeutige Ausnahmeregelungen. Die Union geht davon aus, dass auf Grund des in den europäischen Verträgen verankerten Subsidiaritätsprinzips dem Kultur- und dem Medienbereich nichts passieren wird, da hier nationale Regelungen Vorrang besitzen. Die FDP unterstreicht, dass sie eine Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen begrüßt und weder die Kulturwirtschaft noch der übrige Kulturbereich eingeschränkt werden dürfen. Hinsichtlich der Auswärtigen Kulturpolitik beklagen CDU/CSU, Die Linkspartei.PDS und die FDP die stattgefundenen Kürzungen und plädieren für eine Stärkung der Auswärtigen Kulturpolitik als dritter Säule der Kulturpolitik. Die SPD verspricht zwar keine Etaterhöhungen aber strukturelle Veränderungen in der Mittelzuweisung. Auffallend ist, dass bis auf die FDP alle Parteien die Auswärtige Kulturpolitik als Mittel sehen, um andere Ziele zu erreichen und zwar den Dialog der Kulturen (Bündnis 90/Die Grünen, Die Linkspartei.PDS, SPD) oder die außenwirtschaftlichen Beziehungen (CDU/CSU). Allein die FDP stellt in den Mittelpunkt der Schwerpunktsetzung die Künste.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Zeitung „politik und kultur“ (Ausgabe 5/05)

 
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