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Freitag, 10. September 2010
 
 
Beratung von Mitgliedern durch den Justiziar Drucken E-Mail
Beratung von Mitgliedern durch den Justiziar
des Deutschen Komponistenverbandes

Liebe Mitglieder,

es kommt immer häufiger vor, dass einzelne Mitglieder in ein und der selben Angelegenheit mehrfach die Beratung unseres Justiziars in Anspruch nehmen. Das entspricht nicht den vertraglichen Regelungen, die der Verband mit Prof. Nordemann getroffen hat.

Allen unseren Mitgliedern steht unser Justiziar, Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, für eine kostenlose Erstberatung in Fragen zur Verfügung, die sie als Komponisten betreffen. Fragen, die mit dieser Tätigkeit nur einen indirekten Zusammenhang haben, also etwa solche in der Eigenschaft unserer Mitglieder als ausübende Künstler, Verleger oder Produzenten, wird er sicher ebenfalls gern beantworten; aber eine solche Tätigkeit ist dann honorarpflichtig (180,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer nach § 20 der Bundesrechtsanwaltgebührenordnung). Der Pauschalvertrag des Verbandes mit Prof. Nordemann ist auf Fälle der - in der Regel einmaligen - Beratung beschränkt. Wird eine Vertretung nach außen erforderlich, so ist das vom ihm wiederum gegenüber dem jeweiligen Mitglied regulär abzurechen.

Anfragen an unseren Justiziar müssen bitte immer über die Geschäftsstelle geleitet werden.

 
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